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Land NRW


Land NRW Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

- Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen

- Fragen und Antworten zum Coronavirus

- Covid-19 Case-Cluster-Study (Forschungsprojekt von Prof. Dr. Hendrik Streeck im Kreis Heinsberg)

- Covid-19 Case-Cluster-Study (Zwischenergebnis vom 09.04.2020)


MAGS NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

- Aktuelle Fallzahlen für Nordrhein-Westfalen (täglich aktualisiert)

- Corona-Pandemie: Sonderseiten des Ministeriums

- Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie

- Informationen zur Corona-Schutzimpfung

- Corona-Schutzimpfung – der Ablauf von der Terminvereinbarung bis zur zweiten Impfung

- Freitestung nach 5 Tagen entfällt ab 30.11.2022

- Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

- Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar 2023 aus

- Verordnungen und Erlasse des Ministeriums




außer Kraft seit 01.03.2023:
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)

Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar 2023 aus:

"...Somit verbleibt ab dem 1. März 2023 alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. ..."


- Anlage 1 „Hygieneempfehlungen für Privatpersonen“ vom 29.09.2022

- Anlage 2 „Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen“ vom 29.09.2022




gültig ab 01.03.2023 bis zum außer Kraft treten der TestV:
Corona-Teststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO)

>> Beendigung der Tätigkeit von Teststellen mit Ablauf des 28. Februar 2023!




außer Kraft seit 01.02.2023: 
Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO)

Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023:

"... Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. ..."
 









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